Aktuelles aus Kreistag und Verwaltung
Jobcenter: Kleinere Standorte werden geschlossen
Auch Jüchen betroffen
Rhein-Kreis Neuss. Trotz Widerstand der kreisangehöhrigen Kommunen, werden in Zukunft die ca. 30.000 Leistungsbezieher im Kreisgebiet längere Wege in Kauf nehmen müssen. Konkret heißt dies: Alle Aufgaben, auch die bisher vor Ort bearbeitet wurden, werden auf insgesamt vier Standorte im Kreis konzentriert. So sind zwei Anlaufstellen in Neuss, eine in Dormagen und eine in Grevenbroich vorgesehen. Alle anderen Standorte werden geschlossen. Für Jüchener und Rommerskirchener Hilfeempfänger ist dann Grevenbroich zuständig.
Besonders der Einspareffekt wird von der Agentur für Arbeit Mönchengladbach hervorgehoben. Aber wer trägt zukünftig die Fahrtkosten? Entstehen durch diese Zentralisierung nicht noch länge Wartezeiten? Hat dies Auswirkungen auf die Bearbeitungszeit von Leistungsanträgen? Zu berücksichtigen ist auch, dass für Jüchen und Rommerskirchen eine andere Mietobergrenze als für Grevenbroich angewendet wird. Wie soll dies in der Praxis aussehen?
Immer wieder wird von allen Seiten betont, wie wichtig die Betreuung von Langzeitarbeitslosen vor Ort sei. Sonntagsreden!!!!
Ärger um Hartz-Mieten
Kreis-Sozialdezernent Steinmetz sieht keinen Handlungsbedarf
Der sogenannte "grundsicherungslevante Mietspiegel", der seit dem 01.08.2011 für den Rhein-Kreis gilt, regelt die Mietobergrenzen für Leistungsempfänger gem SGB II (Hartz IV) und Sozialhilfeempfänger. Dieser Mietspiegel löste die Mietobergrenzen ab, die mit der Hartz IV-Reform 2005 in Kraft getreten war. De Facto wurden die schon als sehr kritisch eingestuften Mietobergrenzen, weiter abgesenkt. Diese Maßnahme verschärft die Situation für Hilfeempfänger auf dem lokalen Wohnungsmarkt erheblich. Viele Mieten, die bisher als "angemessen" galten, sind es ab dem 01.08.11 nun nicht mehr. In der Konsequenz heißt dies, dass viele Menschen gezwungen werden eine günstigere Wohnung zu suchen. In der Regel wird ein Frist von 6 Monaten eingeräumt. Danach werden die Differenzbeträge zur alten Miete nicht mehr übernommen. Dies hat zur Folge, dass die Hilfeempfänger diesen Differenzbetrag aus der Regelleistung bestreiten müssen. Wird ein günstigerer Wohnraum gefunden, so ist das Jobcenter verpflichtet die Umzugs- und teilweise auch die Renovierungskosten zu tragen.
Bei der Einbringung des Kreishaushaltes 2010 wies der Landrat Petrauschke auf die enormen Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger hin. Anfang 2011 wurden Fragebogen an die Hausbesitzer im Rhein-Kreis Neuss versendet. Ziel dieser Aktion war es, die Mietsituation auf dem lokalen Markt zu analysieren, um so Zahlematerial für den damals geplanten "grundsicherungsrelvanten Mietspiegel" zu bekommen. Ein konkreter Hinweis wofür dieses Zahlenmaterial letztendlich genutzt werden sollte, fehlte!
Die Stadt Neuss wies jetzt darauf hin, dass kein entsprechendes Angebot auf dem Wohnungsmarkt gibt. Die neuen Mietobergrenzen seien viel zu niedrig angesetzt. Nach Ansicht der Stadt Neuss, sei der neue "Mietspiegel" absolut unrealistisch!
Steinmetz wischt diese Vorwürfe vom Tisch. Nach Ansicht der Kreisverwaltung würde es sehr wohl entsprechende Mietangebote geben, ein Blick in das Internet würde dies belegen.. "Locker,flockig,offensiv" geht er mit diesem Thema um, so Steinmetz gegenüber der Presse!
Letztendlich bleiben ältere und behinderte Menschen auf der Strecke. Wer nicht vollends finanziell "ausgeblutet" werden will, der muss wohl seinen Blick über die Kreisgrenze richten. So kann man geschickt seine eigenen Arbeitslosenzahlen senken! Den Rest machen irrsinnige "Beschäftiguzngsprojekte" der kreiseigenen "Beschäftigungsgesellschaften" wie das TZG, das Berufsförderungswerk oder "Dienstbar". Dort werden arbeitslose Menscxhen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds "geparkt"! Der europäische Steuerzahler zahlt die Zahlenkosmetik eines Herrn Petrauschke!

